Mit der Einführung gesplitteter Abwassergebühren erhöht die Gemeinde Ensdorf das Umwelt- und Kostenbewusstsein seiner Bürger und stärkt die Gebührengerechtigkeit.
Das heutige Verfahren ermittelt die Höhe der Gebühren ausschließlich aus dem eingeleiteten Schmutzwasser in Kubikmeter. Damit werden die hohen Kosten der Regenwasserbeseitigung ungerecht umgelegt. Anstatt das Regenwasser im Boden versickert, wird es über die Abwasserkanäle zur Kläranlage abgeleitet. Um Überschwemmungen bei starken Regenfällen zu vermeiden, werden die Hauptsammler mit größerem Durchmesser ausgelegt. Teure Sonderbauwerke, wie Regenüberlaufbecken und elektrische Pumpwerke regulieren den Wasserabfluss, führen aber hohen Bau- und Betriebskosten (z. B. Strom). Schließlich erhöht die Zuleitung großer Wassermengen signifikant die Betriebskosten von Kläranlagen, die dicke Brühen leichter verarbeiten als dünne Wassermassen.
Gewinner des heutigen Systems sind z.B. Großmärkte mit viel überbauter Verkaufsfläche und befestigten Parkplätzen. Sie verbrauchen wenig Frischwasser, leiten aber das gesamte Niederschlagswasser auf ihren Flächen in die Kanalisation ein. Verlierer sind diejenigen, die mit ihren Abwassergebühren diese „billige“ Regenwasserbeseitigung subventionieren.
In die gesplittete Abwassergebühr geht als zweiter Berechnungsfaktor die versiegelte Fläche eines Grundstücks in Quadratmeter ein und bringt die folgenden Vorteile mit sich. Sie
• entspricht dem Verursacherprinzip, denn die Abwassergebühr ist weiterhin abhängig von der in die Kanalisation eingeleiteten Abwassermenge
• belohnt ökologisches Verhalten. Wer Flächen entsiegelt, damit Regenwasser versickern kann, oder Regenwasser für Garten, Toilettenspülung oder Waschmaschine nutzt – und damit das Kanalisationssystem vom Regenwasser entlastet – bezahlt weniger Abwassergebühr.
• Ist familienfreundlich, weil sie Mehrpersonenhaushalte begünstigt. Tendenziell führt sie dazu, dass die Gebührenbelastung pro Person umso geringer wird, je mehr Personen auf die befestigte Fläche eines Grundstücks entfallen.
Wir fordern die Verwaltung auf, dass das neue Gebührensystem diese Ansprüche erfüllt. Die im Rahmen der Flächenerhebungsaktion gewonnen Daten können außerdem auch für andere Zwecke genutzt werden, z.B. für die Aufstellung eines Baulückenkatasters, eines Geoinformationssystems oder für ein Entsiegelungsprogramm.