Landesvorstand der Saar-Grünen muss endlich handeln oder zurücktreten

Nachdem der Landesvorstand der Saar-Grünen erneut die Entscheidung über die Zurücknahme der Landesliste vertagt hat, fordern die Ensdorfer Grünen vom Landesvorstand, endlich im Sinne der Partei zu handeln oder zurückzutreten. Hierzu erklären die beiden Vorsitzenden des Ortsverbandes Ensdorf, Claudia Beck und Dietrich Bickelmann:

„Der Landesvorstand hat sich juristisch zur Wirksamkeit der Liste beraten lassen und folgt dann den Empfehlungen seines eigenen Beraters nicht. Damit nimmt der Landesvorstand bewusst und gewollt in Kauf, dass die Grünen im Saarland zur Bundestagswahl ohne eine gültige Liste dastehen. Hierfür trägt alleine der Landesvorstand die Verantwortung. Noch hat der Landesvorstand es in der Hand, einen neuen Parteitag einzuberufen, die streitige Liste zu kassieren und eine rechtswirksame Liste einzureichen. Dafür braucht es keiner weiteren juristischen Schritte. Es ist ein Unding, dass die Landesvorsitzende Barbara Meyer-Gluche nun versucht, die Verantwortlichkeit auf die Antragsteller der Anfechtung abzuwälzen, indem sie diese dazu aufruft, einen Antrag vor den ordentlichen Gerichten zu stellen. Offenbar kann sie sich in ihrem Vorstand nicht durchsetzen und versucht nun, anderen den schwarzen Peter zuzuschieben. Das Bild, das dieser Landesvorstand, der sich bisher nur durch offene Streitigkeiten, einen unsäglichen Umgangston untereinander, Nichtkommunikation mit der Partei im Inneren und durch Auflösungserscheinungen auszeichnet, abliefert, ist für die Saar-Grünen desaströs. Der Landesvorstand muss sich endlich zusammenreißen und handeln, um weiteren Schaden von der Partei abzuwenden!“

Mit völligem Unverständnis reagieren die Ensdorfer Grünen auch auf die Wahl des Landesschiedsgerichtes auf dem Parteitag vom 20.06.2021. Obwohl es auf dem Parteitag nach der umstrittenen Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl klar gewesen sei, dass es zu Anfechtungen kommen werde, die das Landesschiedsgericht beschäftigen würden, sei dieses Parteigremium überwiegend mit Mitgliedern besetzt worden, die entweder zum Ortsverband Saarlouis oder zum persönlichen Umfeld von Hubert Ulrich gehörten. Entweder sollte so die Grundlage für eine wohlwollende Entscheidung des Landesschiedsgerichts oder für eine zeitliche Verzögerung geschaffen werden, da sich die Mitglieder – wie jetzt auch geschehen – für befangen erklären müssten. Beide Möglichkeiten stellten einen erheblichen Vertrauensverlust in dieses Gremium dar, das unbefangen und neutral über Streitigkeiten im Landesverband entscheiden solle. „Sollte es einen Sonderparteitag zur Neu-Aufstellung der Landesliste geben, sollte auch das Landesschiedsgericht neu gewählt werden, damit es bei weiteren Streitigkeiten nicht wieder zur massenhaften Befangenheitserklärung kommen muss.“ so Beck und Bickelmann abschließend.