Erläuterung:
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Mandat an den Rechtsanwalt Dr. Friedrich, Lebach, auf die Erstellung einer Stellungnahme an das Bergamt zum Abschlussbetriebsplan der RAG zu erweitern. Diese Stellungnahme hat bis zum 18.01.2018 zu erfolgen. Neben dem Abschlussbetriebsplanverfahren beim Bergamt betreibt die RAG seit August 2017 beim Oberbergamt ein Planfeststellungsverfahren zum Anstieg des Grubenwassers in Duhamel und Reden auf -320 Meter NN. Mit der Offenlage dieser Unterlagen vom 16. Oktober 2017 sind die Städte und Gemeinden sowie die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, ihre Stellungnahmen bis zum 15. Januar 2018 in diesem Planfeststellungsverfahren abzugeben. Auch die Bürgerinnen und Bürger können ihre Einwände einbringen. Zur Wahrung der Rechte und Interessen der Gemeinde Ensdorf ist es erforderlich, fristgerecht ihre Einwendungen in diesem Verfahren einzureichen. Daher sollte das Mandat an den bereits für den Widerspruch gegen das Sonderbetriebsplanverfahren zur Flutung des Bergwerkes Saar bis -400 M NN beauftragten Rechtsanwalt auch bezüglich des Planfeststellungsverfahrens erweitert werden.
Sollte das Mandat an den Rechtsanwalt nicht erweitert werden, muss stattdessen die Verwaltung beauftragt werden, entsprechende fristgerechte Einwendungen im Planfeststellungsverfahren beim Oberbergamt einzureichen. Die Flutung der Bergwerke könnte massive Folgen für Mensch und Umwelt haben. Die im Planfeststellungsverfahren ausgelegten Unterlagen beinhalten auch ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Wagner sowie eine Plausibilitätsprüfung eines von der RAG vorgelegten Gutachtens zum Thema Erderschütterungen. Die Ergebnisse dieses unabhängigen Gutachtens sind mehr als Besorgnis erregend. Die Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs auf -320 Meter NN könnten größer sein als bisher angenommen. Obwohl das Grubenwasser bei einem Stand auf -320 Meter NN noch weit von den Trinkwasservorkommen im Saarland entfernt ist, kann eine Beeinträchtigung des Trinkwassers nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Grund hierfür sind Störungen im Scheidtertal, deren Ausmaß nicht bekannt ist. Die Bandbreite der Beeinflussung reicht nach den Angaben des Gutachters von ‚vernachlässigbar‘ bis ‚beachtenswert‘. Der unabhängige Gutachter belegt daneben auch Befürchtungen, wonach es infolge des Grubenwasseranstiegs zu neuen Bergschäden kommen kann und bestätigt die Befürchtungen über einen erhöhten Gastaustritt während des Grubenwasseranstiegs.
Mit Blick auf die genannten Risiken, von denen unsere Gemeinde direkt oder indirekt betroffen sein kann, darf dieser Grubenwasseranstieg nicht zugelassen werden. Daher muss die Gemeinde entsprechende Einwendungen fristgerecht erheben, um im weiteren Verfahren ihre Rechte und Interessen zu wahren.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, zur Wahrung der Rechte der Gemeinde Ensdorf ein erneutes Mandat an den Rechtsanwalt Dr. Friedrich, Lebach, zur Erstellung einer Stellungnahme zum Abschlussbetriebsplan und zur Erstellung fristgerechter Einwendungen im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Ansteigenlassen des Grubenwasserspiegels auf -320 Meter NN in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel des Bergwerkes Saar zu erteilen.
Alternativ:
Der Gemeinderat beschließt, zur Wahrung der Rechte der Gemeinde Ensdorf ein erneutes Mandat an den Rechtsanwalt Dr. Friedrich, Lebach, zur Erstellung einer Stellungnahme zum Abschlussbetriebsplanzu erteilen und beauftragt die Verwaltung, fristgerecht Einwendungen im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Ansteigenlassen des Grubenwasserspiegels auf -320 Meter NN in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel des Bergwerkes Saar einzureichen.