Ensdorf legt Widerspruch gegen den Sonderbetriebsplan zum Grubenwasseranstieg ein

Unser Antrag wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Gemeinderatssitzung 29.6.2016

Der Gemeinderat Ensdorf hat in seiner Sitzung am 07.05.2015 eine Resolution verabschiedet, in der er u.a. die Aufnahme des Genehmigungsverfahrens zur Grubenflutung des Bergwerkes Saar in das Gesamtkonzept der Grubenwasserhaltung gefordert hat. Anlass hierfür war das Grubenwasserkonzept der RAG AG, das in 2 Phasen einen kompletten Anstieg des Grubenwassers sowie einen drucklosen Überlauf des Grubenwassers in die Saar bei Ensdorf im Jahr 2035 vorsieht. Inzwischen liegt der Antrag der RAG AG für Phase 1 des Flutungskonzeptes (Anstieg bis auf -320 Meter NN) vor. Die Einbeziehung der bereits genehmigten Flutung des Bergwerkes Saar in dieses Verfahren ist darin nicht vorgesehen. Diese bereits genehmigte Flutung des Bergwerks Saar ist aber zwingende Voraussetzung für die Umsetzung des von der RAG AG geplanten Gesamtgrubenwasserkonzeptes, dessen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt derzeit noch nicht absehbar ist. Am 19. Februar 2013 wurde die Flutung des Bergwerks Saar (Baufelder Primsmulde und Dilsburg) von -1.450 Meter NN bis -400 Meter NN in einem Sonderbetriebsplan ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, der betroffenen Kommunen und der Verbände trotz fachlicher und rechtlicher Bedenken der beteiligten Fachbehörden genehmigt. Das Oberbergamt selbst ging davon aus, dass statt des gewählten Sonderbetriebsplanverfahrens ein Abschlussbetriebsplan erforderlich sei. Die Gemeinde Nalbach führt derzeit Klage gegen diese Genehmigung und die Stadt Saarlouis hat inzwischen ebenfalls Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt. Um die Interessen der Gemeinde Ensdorf und ihrer Bürgerinnen und Bürger in diesem Verfahren zu vertreten, ist es erforderlich, dass auch die Gemeinde Ensdorf Widerspruch gegen die bereits genehmigte Flutung einlegt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, gegen die Zulassung des Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar, Betriebsbereich Duhamel, bis in das Niveau der 14. Sohle, durch das Bergamt Saarbrücken vom 19.02.2013, Az.: 1201/12/6-13 beim Oberbergamt des Saarlandes Widerspruch einzulegen.